Zum Bereich der Vielseitigkeitsprüfung gehört, wie schon angesprochen, die Fährtenarbeit (diese Anforderungen liegen dann beginnend bei Fährten von 400 - 800 Schritten und maximal 3 Gegenständen auf der Fährte), dazu kommen noch Unterordnung und Schutzdienst.
Zur Unterordnung gehören auch hier wieder die allseits bekannten Übungen Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitzübung und dann ist da noch das Ablegen in Verbindung mit Herankommen, das Bringen eines Gegenstandes auf ebener Erde und im Sprung über eine Hürde, später sogar zusätzlich über eine Kletterwand, das Voraussenden mit Hinlegen, das Ablegen unter Ablenkung sowie die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit zu erlernen.
Wir nennen die dritte Abteilung "Schutzdienst" auch gern Gehorsam des Hundes in Grenzfällen. Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus
Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird.
Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.
Sich für sein Rudel im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen, lernt der Welpe schon frühzeitig von seiner Mutter.
Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt genutzt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes.
Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen. Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier
absolut nicht bestehen.
Die Übungen bestehen aus: Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und einem Überfall. Wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur
bewachen.. Der Hund darf erst die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss auf Distanz den Helfer stellen und
dessen erneuten Angriff abwehren.
Gebrauchshundesportverein
MV Moers e. V.
